Antrag: Amt-O-Mat beim Ortsvorsteher

AT/0030/2023:
Antrag der WGS-Fraktion zum Aufstellen von Amt-O-Maten in den Büros der Ortsvorsteher

Beschlussentwurf
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, Amt-O-Maten in den Räumen der Ortsvorsteher in den entsprechenden Stadtteilen aufzustellen, um den Bürgern in den entfernteren Stadtteilen, den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen zu vereinfachen.

Begründung
Mit der Einführung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) soll die Digitalisierung der Verwaltung weiter fortgesetzt werden. Verwaltungsleistungen und Verwaltungsportale sollen digital angeboten werden. Viele Koblenzer wohnen jedoch nicht in der Innenstadt, um ins Bürgeramt zu gehen, oder verfügen über einen Computer oder Internetanschluss. Manche sind im Umgang mit den Online-Diensten nicht bewandert, können ihre Unterlagen nicht scannen, oder haben keinen elektronischen Personalausweis. Die Bürger, die in den entfernteren Stadtteilen wohnen, sind daher in dieser Beziehung besonders im Nachteil. Im Kreis MYK sollen daher digitale Automaten aufgestellt werden, die den Bürgern die Möglichkeit geben, Verwaltungsleistungen in digitaler Form in Anspruch zu nehmen.Die WGS-Fraktion fragt daher an, ob man die Struktur der Ortsvorsteher nicht nutzen könnte, um Terminals für digitale Verwaltungsleistungen in deren Büros aufzustellen. Eventuell könnte auch Hilfe durch die Ortsvorsteher angeboten werden. Alternativ könnte auch eine Sprechstunde für das mobile Internet eingerichtet werden.

DIE ANTWORT DER VERWALTUNG am 27.04.2023
Der Einsatz von sogenannten Amt-O-Maten befindet sich aktuell noch in den Anfängen und ist insoweit auch bislang nicht weit verbreitet. Auch das im Antrag genannte Pilotprojekt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz befindet sich aktuell noch in der Entwicklung, so dass hier bislang keine Erfahrungen gesammelt werden konnten. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Entwicklung zu verfolgen und gleichzeitig mit den Ortsvorstehern über mögliche Einsatzfelder in den Austausch zu gehen.

Finanzielle Auswirkungen:
Im Falle einer Umsetzung wären die etwaigen Sach- und Personalkosten zu ermitteln.

👍 Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Entwicklung im Bereich der Amt-O-Maten zu verfolgen und zukünftige Einsatzmöglichkeiten zu prüfen.