Antrag: Fahrradabstellplätze

Beschlussentwurf
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Satzung der Stadt Koblenz über die Herstellung von Fahrradabstellplätzen sowie die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen und Garagen für Kfz-Fahrzeuge vom 07.10.2020 zu prüfen, und zwar im Hinblick auf die Einführung von Ablösebeträgen für die in § 7 der Satzung der Stadt Koblenz vorgesehene Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen.

Ferner wird beantragt, die Aufnahme folgender Klausel in die Satzung zu prüfen:

„Ergibt sich bei der Ermittlung der nachzuweisenden Fahrradstellplätze ein starkes Missverhältnis zwischen dem erwarteten Bedarf und den vorgeschriebenen Fahrradabstellplatzzahlen, welche aufgrund besonderer objektiv belegbarer Umstände für die jeweils beantragte Nutzung zu erwarten ist, ist die Zahl der erforderlichen Fahrradstellplätze dem erwarteten Zu- und Abfahrtsverkehr entsprechend zu erhöhen oder zu verringern“.

Begründung
Der Wohnungsmarkt ist auch in Koblenz wegen einer Vielzahl von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und der Migration mehr als angespannt. Der Bau neuer Wohnungen geht wegen explodierter Baukosten und einer veränderten Zinslandschaft stark zurück. Viele Unternehmen stellen Bauvorhaben zurück oder geben sie ganz auf. Der Wohnungsmarkt wird somit auf nicht absehbare Zeit angespannt bleiben. Das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel zum Bau 400.000 neuer Wohnungen jährlich wird in den kommenden Jahren weit verfehlt. Daher kommt dem Bauen im Bestand eine größere Bedeutung zu.

In Koblenz gibt es Investoren, die neuen Wohnraum in Bestandsgebäuden schaffen möchten, insbesondere bei der Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum. Hierbei handelt es sich um baugenehmigungspflichtige Maßnahmen. Die Bauordnungsbehörde prüft bei der Beantragung einer Baugenehmigung sämtliche Parameter der aktuellen Landesbauordnung. Mithin werden Investoren im Bestand auch dazu verpflichtet, in diesen Bestandsgebäuden Fahrradstellplätze entsprechend den Vorgaben der Satzung zu schaffen. Dies führt insbesondere bei Bestandsgebäuden im Innenstadtbereich oder bei Bestandsgebäuden mit nicht vorhandenen Flächen für die Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen zu Problemen für Bauwillige, da erhebliche Flächen für die Herrichtung der Fahrradabstellplätze benötigt werden.

Zur Dokumentation dieses Problems ist diesem Antrag eine E-Mail des Herrn Markus Dommermuth, Ransbach-Baumbach, beigefügt (Anl. 1). In dieser E-Mail sind die Probleme bei der Schaffung von Fahrradabstellplätzen in Bestandsgebäuden dargelegt.

In anderen Städten, beispielsweise in Mannheim, sieht die Fahrradstellplatzsatzung (Anl. 2) sowohl in § 3 die Ablösung einer Fahrradstellplatzverpflichtung vor.

Des Weiteren sieht § 2 (11) der Fahrradstellplatzsatzung vor:
„Ergibt sich bei der Ermittlung der nachzuweisenden Fahrradstellplätze ein starkes Missverhältnis zwischen dem erwarteten Bedarf und den vorgeschriebenen Fahrradstellplatzzahlen, welches aufgrund besonderer, objektiv belegbarer Umstände für die jeweils beantragte Nutzung zu erwarten ist, ist die Zahl der erforderlichen Fahrradstellplätze dem zu erwartenden Zu- und Abfahrtsverkehr entsprechend zu erhöhen oder zu verringern.“

Durch beide vorbezeichneten Änderungen in der Stellplatzsatzung ergeben sich Möglichkeiten, insbesondere die Vorhaltung von Fahrradstellplätzen bei der baugenehmigungspflichtigen Sanierung von Bestandsimmobilien sachgerecht und flexibel zu steuern.

Zwar findet sich im Anhang zur Satzung ein Hinweis zur Erhöhung oder Verminderung von Stellplätzen, wenn die örtlichen Verhältnisse oder die Art der Nutzung dies erfordern oder gestatten. Dies sollte jedoch in der Satzung selbst zum Ausdruck gebracht werden.

Ferner ist gerade für die Schaffung von Wohnraum im Bestand im innerstädtischen Bereich analog zu den KFZ eine Ablösemöglichkeit sinnvoll.

Zur Schaffung dieser Flexibilität bei der Bereitstellung von Fahrradstellplätzen bei Schaffung von Wohnraum im Bestand ist der Antrag zielführend.

 

ANTWORT DER VERWALTUNG am 27.04.2023
👍 Die Verwaltung wird die beantragte Prüfung durchführen und über das Ergebnis in den Gremien (ASM, HufA und Stadtrat) berichten.