Antrag: Kinderrechtskonvention

AT/0025/2023
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und WGS

Beschlussentwurf
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung wird aufgefordert bei zukünftigen Bauvorhaben keine vorhandenen Spiel- und Bolzplätze für Bauvorhaben zu überplanen, auch nicht für eine temporäre Baustelleneinrichtung.

Der Stadtrat bekennt sich im besonderen Maße zum Artikel 31 der UN Kinderrechtskonvention: das Recht des Kindes auf Spiel- und Freizeit. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung geeigneter Möglichkeiten für die aktive Erholung und Freizeit. Dies bedeutet auch die zur Verfügungstellung von Spiel- und Bolzplätzen.

Der Stadtrat bekennt sich zum generellen Schutz von Spiel- und Bolzflächen für Kinder und Jugendliche

Begründung
Die jüngste Diskussion um den neuen Standort des Feuerwehrgerätehauses in Horchheim hat wieder sehr deutlich gemacht, dass Spiel- und Bolzplätze „gerne“ als „kann dann mal weg Plätze“ von Seiten der Verwaltung gesehen werden. Wir als Stadtrat müssen uns für die besonderen Rechte der Jüngsten in unserer Stadt einsetzten.

Es ist lobenswert, dass sich junge Menschen in Koblenz im Jugendrat engagieren. Auch ist es gut, dass wir das als Stadt mit der Finanzierung des Kinder- und Jugendbüros unterstützen. Die jüngste Ausstellung in der Seilbahn zum Thema Kinderrechte, zeigt eindeutig, wie groß das Engagement ist. Auch der erste Preis beim Kinderrechtspreis des Landes RLP, den der Jugendrat bekommen hat, zeigt das Engagement ganz deutlich. Schauen wir nicht nur auf die Preise und danken den jungen Menschen für ihr Engagement, sondern nehmen Sie zukünftig ernst und hören ihre Stimmen und reduzieren KEINE weiteren Flächen mehr, die für sie vorgehalten werden.

 

DIE ANTWORT DER VERWALTUNG am 27.04.2023
Die Stadt Koblenz bekennt sich zum Recht des Kindes auf Spiel- und Freizeit. Für die Unterhaltung der 124 Spiel- und Bolzplätze werden jährlich rund 1,15 Mio. € aufgewendet. Für Neu- und Ersatzbeschaffungen stehen jährlich 200.000 € zur Verfügung. Die Neugestaltung von Spielflächen erfolgt immer in enger Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendbüro unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen. Bei der Entwicklung neuer Wohnbebauung werden gemäß den verwaltungsinternen Handlungsempfehlungen zur familiären Infrastruktur die Bedarfe an zusätzlichen Spielflächen mitgedacht.

Dennoch kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass Spiel- und Bolzflächen von Baumaßnahmen mit übergeordneten Bedeutung, wie z.B. der alternativlose Neubau einer Straßenbrücke, tangiert werden. In einem solchen Fall ist es dann erforderlich, unter Einbeziehung der zuständigen Gremien, des Kinder- und Jugendbüros und des Jugendrates nach einer akzeptablen Lösung zu suchen. Beispielsweise wurde wegen des temporären Wegfalls des Bolzplatzes an der Pfaffendorfer Brücke auf Anregung des Jugendrates ein kostenfreies Busticket für Kinder und Jugendliche für die Fahrt zum Bolzplatz in Horchheim eingeführt. Der Wegfall von Spielfläche muss in jedem Fall kompensiert werden, z.B. durch die Aufwertung der verbleibenden Fläche oder der Bereitstellung von Ersatzfläche.

Die Verwaltung empfiehlt, die Überplanung von Spiel- und Bolzflächen weiterhin im Rahmen der Besonderheiten des Einzelfalles zu prüfen.