Anfrage: Müllprobleme auf der Karthause und in anderen Stadtteilen

AF/009/2023 
Anfrage der WGS-Fraktion zu Müllproblemen auf der Karthause und in anderen Stadtteilen

Auf der Karthause und auch in andere Stadtteilen werden immer häufiger alle Arten von Müll auf der Straße vor den privaten Grundstücken oder auf privaten Grundstücken entsorgt. Gelbe Säcke werde einfach am Tage nach der Abholung schon wieder auf Gehwege und direkt angrenzenden, nicht baulich abgegrenzten Privatgrundstücken, hingeworfen.

Dies hat zur Folge, dass weiterer Müll und Sperrmüll einfach dazugestellt wird und somit nicht nur das Stadtbild verschandelt. Auch die Gefahr, dass sich in der Folge Ungeziefer und Ratten dort einnisten, steigt enorm.

Aus diesem Grunde fragt die Wählergruppe Schängel an:

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt frühzeitig in Bezug auf diese Verhaltensweisen?
  2. Im Internet und im Abfallkalender der Stadt werden die Termine zur Abholung der gelben Säcke angegeben, auch mit der entsprechenden Regel, ab wann diese frühestens auf die Straße gestellt werden dürfen. Entsprechend der Abfallsatzung gilt dies auch für andere Abfälle. Was macht die Stadt, wenn dagegen verstoßen wird? Wie viele Verfahren wurden in den beiden vergangenen Jahren durch den EB 70 stadtweit eingeleitet?
  3. Unserer Auffassung nach sind in solchen Fällen insbesondere der EB 70, sowie aber auch das Amt 36 gefordert, wenn Müll zu früh herausgestellt bzw. auf Privatgrund abgelegt wird. Auf privatem Grund, aber auch im öffentlichen Bereich, das Amt 36, da wie eingangs beschrieben, die Gefahr des Befalls von Ungeziefer besteht und es daher frühzeitig zu handeln gilt, um dies nachhaltig zu verhindern. Wie viele Fälle wurden in den letzten zwei Jahren vom Amt 36 stadtweit bearbeitet?
  4. Sind dem Amt 36 und dem EB 70 die spezielle Situation im Bereich der Zwickauer Straße auf der Karthause bekannt? Wenn ja, was wurde bisher unternommen, um diese Zustände zu unterbinden? Wenn nein, warum nicht? Es gab zig Eingaben von uns bei der Verwaltung.
  5. Welche Maßnahmen wird die Stadt kurzfristig umsetzen, damit in der Zwickauer Straße endlich die illegale und auch nicht regelkonforme Ablagerung von Müll/ Sperrmüll und Gelben Säcken in den Griff bekommen wird?

Antwort der Verwaltung Eigenbetrieb 70 „Kommunaler Servicebetrieb Koblenz“: wegen der Prüfung der umfangreichen Fragen und internen Abstimmung erfolgt die Beantwortung der Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates in der Sitzung des Stadtrates am 27.04.2023.

Und nun die ANTWORT DER VERWALTUNG am 27.04.2023
Auf der Karthause und auch in andere Stadtteilen werden immer häufiger alle Arten von Müll auf der Straße vor den privaten Grundstücken oder auf privaten Grundstücken entsorgt. Gelbe Säcke werde einfach am Tage nach der Abholung schon wieder auf Gehwege und direkt angrenzenden, nicht baulich abgegrenzten Privatgrundstücken, hingeworfen.

Dies hat zur Folge, dass weiterer Müll und Sperrmüll einfach dazugestellt wird und somit nicht nur das Stadtbild verschandelt. Auch die Gefahr, dass sich in der Folge Ungeziefer und Ratten dort einnisten, steigt enorm.

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt frühzeitig in Bezug auf diese Verhaltensweisen?
Die Mitarbeiter des Koblenzer Servicebetriebes beraten die Bürgerinnen und Bürger aber auch die Grundstückseigentümer im Rahmen der Abfallberatung über die Trennung der Abfälle und die Bereitstellung der Abfälle.

2. Im Internet und im Abfallkalender der Stadt werden die Termine zur Abholung der gelben Säcke angegeben, auch mit der entsprechenden Regel, ab wann diese frühestens auf die Straße gestellt werden dürfen. Entsprechend der Abfallsatzung gilt dies auch für andere Abfälle. Was macht die Stadt, wenn dagegen verstoßen wird? Wie viele Verfahren wurden in den beiden vergangenen Jahren durch den EB 70 stadtweit eingeleitet?
Die Abholung von Leichtverpackungen in den ‚Gelben Säcken‘ erfolgt außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung, sodass die Abfallsatzung bei diesen Abfällen im Gegensatz zu den anderen Abfällen nicht anwendbar ist. Unabhängig davon prüft der Koblenzer Servicebetrieb, ob im Falle der vorzeitigen Bereitstellung eine kurzfristige Abholung geboten ist. Im Falle, dass die Abholung erforderlich ist und die Abfälle einem Abfallerzeuger oder einem Abfallbesitzer zugeordnet werden können, werden die Kosten im Rahmen von Verwaltungsverfahren durch den Koblenzer Servicebetrieb beim diesem eingefordert. Beim Umweltamt werden darüber hinaus jährlich durchschnittlich etwa 360 Verfahren wegen Abfallablagerungen durchgeführt.

3. Unserer Auffassung nach sind in solchen Fällen insbesondere der EB 70, sowie aber auch das Amt 36 gefordert, wenn Müll zu früh herausgestellt bzw. auf Privatgrund abgelegt wird. Auf privatem Grund, aber auch im öffentlichen Bereich, das Amt 36, da wie eingangs beschrieben, die Gefahr des Befalls von Ungeziefer besteht und es daher frühzeitig zu handeln gilt, um dies nachhaltig zu verhindern. Wie viele Fälle wurden in den letzten zwei Jahren vom Amt 36 stadtweit bearbeitet?

Im Falle, dass die Abfälle vor einem Abfuhrtermin auf dem Privatgrundstück bereitgestellt werden, stellt dies nicht regelmäßig eine Ablagerung dar. Wie bekannt, dürfen die Abfallbesitzer ihre Abfälle nur zur Abfuhr am Straßenrand bereitstellen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Abfälle auf dem jeweiligen Grundstück liegen. Dabei gibt es keine Regelung, wo die Abfälle bereitgestellt werden dürfen. Im Gegensatz zu der Bereitstellung auf vielen anderen Grundstücken, werden die Abfälle von einigen Bürgerinnen und Bürgern, aber nicht – versteckt – in Keller, Garage, Hausflur o.ä. bereitgehalten, sondern für die Nachbarn gut sichtbar auf dem Grundstück abgestellt. Da dies auf dem Privatgrundstück erfolgt, ist dies auch unter Berücksichtigung, dass z. B. die ‚Gelben Säcke‘ innerhalb weniger Tage abgeholt werden, u.E. jedoch zulässig. Die Fallzahl stagniert in den letzten Jahren etwa auf gleichem, hohen Niveau und liegt bei etwa 360 eingeleiteten Verfahren pro Jahr.

4. Sind dem Amt 36 und dem EB 70 die spezielle Situation im Bereich der Zwickauer Straße auf der Karthause bekannt? Wenn ja, was wurde bisher unternommen, um diese Zustände zu unterbinden? Wenn nein, warum nicht? Es gab zig Eingaben von uns bei der Verwaltung.
Die Situation ist der Verwaltung bekannt. Die Bereitstellung der Abfälle erfolgt dort regelmäßig vor dem Abholtermin auf dem Privatgrundstück, sodass die Bereitstellung keine Abfallablagerung darstellt. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden unabhängig davon bereitgestellte Abfälle durch Mitarbeiter des Koblenzer Servicebetrieb mitgenommen.

5. Welche Maßnahmen wird die Stadt kurzfristig umsetzen, damit in der Zwickauer Straße endlich die illegale und auch nicht regelkonforme Ablagerung von Müll/ Sperrmüll und Gelben Säcken in den Griff bekommen wird?
Der Koblenzer Servicebetrieb wird im Rahmen der Abfallberatung mit dem Grundstückseigentümer zusammen Möglichkeiten suchen, dass die Abfälle optimaler bereitgestellt werden.